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  • COVID-19: Aussetzung des Trainings- und Wettkampfangebotes ab sofort!

    SSV Brixen

    Der Präsident des SSV BRIXEN AMATEURSPORTVEREIN nimmt das Dekret des Ministerratspräsidenten vom 9. März 2020, in dem ganz Italien (auch Südtirol) zur „geschützten Zone“, die Dringlichkeitsmaßnahmen bei Gefahr im Verzug Nr. 6/2020 vom 09.03.2020 des Landeshauptmannes, die Empfehlungen des Verbandes der Sportmediziner (FMSI), das Rundschreiben des CONI vom 09.03.2020, das Rundschreiben des italienischen Amateurfußballverbandes Nr. 273 vom 09.03.2020 und das VSS Rundschreiben vom 10.03.2020 zur Kenntnis,

    und erachtet:

    • dass es unmöglich erscheint, die in diesen Dokumenten vorgeschriebenen und empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung des Virus einzuhalten, vor allem da der SSV BRIXEN über kein eigenes Ärztepersonal verfügt, das geeignete Kontrollen durchführen könnte, um das Risiko der Verbreitung des COVID-19 Virus unter den Athleten, Trainern und Betreuern zu begrenzen und es zudem unmöglich erscheint, bei der vom Sportverein organisierten Tätigkeit, den Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Personen einzuhalten;
    • dass verschiedene Trainingseinheiten bereits für den heutigen 10.03.2020 festgesetzt sind;
    • dass die notwendigen zu treffenden Maßnahmen zum Schutze der Vereinsmitglieder mit einigen Vorstandsmitgliedern besprochen wurden;
    • dass eine rechtzeitige Einberufung des Vereinsvorstandes zur Verabschiedung dieser Maßnahmen unter Einhaltung der in der Vereinssatzung festgelegten Bestimmungen für unmöglich erscheint;
    • dass gemäß Art. 24, Abs. 3 der Vereinssatzung „Wenn die Einberufung des Vereinsvorstandes zeitlich nicht möglich ist, kann der Präsident dringende Entscheidungen selbst treffen,“ wobei der Präsident derartige Dringlichkeitsentscheidungen dem Vorstand zur Ratifizierung in der nächsten Sitzung unterbreiten muss;
    • dass eine solche Ausnahmesituation vorzuliegen scheint.

    Dies alles vorausgeschickt

    setzt

    der Präsident mit sofortiger Wirkung sämtliche sportlichen Tätigkeiten des SSV BRIXEN AMATEURSPORTVEREIN bis zum 3. April 2020 einschliesslich aus, mit einbegriffen Trainingseinheiten, Wettkämpfe und Kurse, und behält sich vor, diese Dringlichkeitsentscheidung dem Vorstand zur Ratifizierung in der nächsten Sitzung zu unterbreiten.

    Trainingseinheiten in geschlossenen Räumen sind ausschließlich für Athleten vorgesehen, die laut CONI im nationalen Interesse handeln um sich auf die Olympischen Spiele oder wichtige nationale und internationale Wettkämpfe vorbereiten. Für alle anderen Athleten ist ein Training in geschlossenen Räumen nicht möglich.

     

    Stefan Leitner

    Präsident



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